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Aktuelle Hinweise

Auch wenn die datenschutzkonforme Einrichtung der Websites dringend empfohlen wird, werden sämtliche gemeinnützigen Organisationen keinesfalls geklagt und haben keine weiteren Schritte zu erwarten.

Die von einigen AnwältInnen vertretene Meinung, bei Verwendung bestimmter Software/Browser oder bei bestimmtem Surfverhalten bestünde kein Recht auf Datenschutz, halten wir für verfehlt bzw. gibt es keine Judikatur, die diese Ansicht stützt. Wir gehen davon aus, dass sich diese bisher nie vertretene Rechtsansicht nicht durchsetzt.



Herzlich willkommen,

DSGVO-Verstoß durch rechtswidrige Integration von Drittanbieterdaten

Die richtige Beratung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Datenschutzgesetz 2000 ist für Sie von entscheidender Bedeutung – insbesondere, weil die Datenschutzbehörde hohe Geldbußen verhängen kann. Gerne unterstütze ich Sie, Ihr Geschäft in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu verstehen und biete Ihnen eine, auf Ihre aktuelle Geschäftssituation und zukünftigen strategische Ziele zugeschnittene Beratung und Vertretung.



Aktuelle Rechtssache Fonts - DSGVO

Wir haben Informationen zu aktuellen Anspruchsschreiben in Bezug auf die dynamische Einbindung von Schriftarten hier zusammengefasst.

Falschinformation durch IT Dienstleister!

Aktuell wird uns zugetragen, dass viele (auch große) IT-Firmen bzw. Dienstleister Ihre KundInnen glatt anlügen, weil Sie
A) sich die Arbeit der Verbesserung der von Ihnen für die Kunden nicht datenschutzkonform erstellten Website nicht antun wollen/oder
B) Regressansprüche befürchten

Lassen Sie sich die allfällige Auskunft, dass die Vorwürfe nicht stimmen daher unbedingt schriftlich geben, damit Sie sich im Fall eine allfälligen Prozessverlusts potentiell regressieren können.


Wieso das Einbinden von amerikanischen Drittanbietern auf Websites nicht nur rechtlich ein Problem ist, sondern was dies für Betroffene ganz konkret bedeuten kann, wird mit diesem Video beispielhaft illustriert:

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten, wenn wir für die Gegenpartei in derselben oder in einer damit zusammenhängenden Sache vertreten (haben). Wenden Sie sich für die Beantwortung rechtlicher Fragen daher bitte an den Anwalt / die Anwältin Ihres Vertrauens.

Falsche Auskünfte durch Interessensvertretungen!

Uns ist bekannt, dass eine bestimmte Interessensvertretung sowohl telefonisch als auch in der Zeitung falsche Informationen erteilt und darauf basierend dazu rät, sich lieber auf einen Prozess einzulassen, als sich außergerichtlich zu einigen. Damit schädigt diese Organisation potentiell ihre eigenen Mitglieder. In einigen derartigen Fällen wurde bereits Klage eingebracht

(siehe: aktuelle Klagen)

1. Überprüfen Sie die Auskünfte und lassen Sie sich Beweise für die Auskünfte vorlegen.

2. Lassen Sie sich über das Kostenrisiko im Fall eines Gerichtsverfahrens aufklären. Sie finden hier die Dokumentation derartiger Klagen beispielhaft hier.

3. Lassen Sie sich die allfällige Auskunft, dass kein Anspruch besteht, unbedingt schriftlich geben. Im Fall einer Falschberatung, die Sie am Ende des Prozesses vielleicht tausende Euro kosten kann, können Sie sich so möglicherweise regressieren.

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